Datenschutz bei der Benutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes; Bundesrat setzt Änderung des RVOG und Verordnung auf den 1. April 2012 in Kraft
22.02.2012 - Wer die elektronische Infrastruktur des Bundes benutzt, ist künftig vor unzulässiger Datenbearbeitung geschützt. Zugleich wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, damit der Betreiber dieser Infrastruktur bestimmte Daten rechtmässig bearbeiten kann. Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechende Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) sowie die Ausführungsbestimmungen auf den 1. April 2012 in Kraft gesetzt.
Bundesangestellte und andere Personen, die Telefone und Computer des Bundes benützen oder durch Zutrittskontrollen geschützte Verwaltungsgebäude betreten, hinterlassen zwangsläufig elektronische Spuren. In der Regel werden zwar bloss sog. Randdaten gespeichert, die beim Auf- und Abbau elektronischer Verbindungen entstehen (z.B. wann wurde von welchem Computer welche Internetseite aufgerufen). Dennoch handelt es sich dabei teilweise um besonders schützenswerte Personendaten. Zudem sind die Randdaten in einigen Fällen mit Inhaltsdaten verknüpft, die auf diese Weise miterfasst werden. Die Aufzeichnung und weitere Bearbeitung der Daten aus der elektronischen Infrastruktur erfolgte bisher weitgehend ohne formelle gesetzliche Grundlage. Mit einer Änderung des RVOG und dem Erlass einer neuen, eigenen Verordnung sichert der Bundesrat die heutige Praxis rechtlich ab.
Gemäss den neuen Bestimmungen dürfen Bundesorgane personenbezogene Daten, die bei der Benutzung der elektronischen Infrastruktur entstehen, nur zu abschliessend aufgezählten Zwecken aufzeichnen und auswerten. Die Voraussetzungen für eine Auswertung sind unterschiedlich streng, je nachdem, ob die Auswertung sich auf eine namentlich bekannte Person bezieht oder ganz oder teilweise anonym erfolgt. Die strengsten Voraussetzungen gelten dann, wenn eine Auswertung bezüglich einer bestimmten namentlich bekannten Person vorgenommen wird, insbesondere um bei konkretem Verdacht abzuklären, ob diese Person das Internet missbräuchlich verwendet hat.
Infos: www.ejpd.admin.ch
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